Was du als Handwerker über Steuerklassen wissen musst: Die richtige Wahl kann dir viel Geld sparen

Was du als Handwerker über Steuerklassen wissen musst: Die richtige Wahl kann dir viel Geld sparen
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Dein Kollege verdient als Handwerker genauso viel wie du, doch ihm bleibt monatlich mehr Netto vom Brutto? Das kann mit deiner Steuerklasse zusammenhängen. Was sind Steuerklassen, und wie werde ich eingestuft? Das erfährst du jetzt.

Die Steuerklassen

Wie viel dir netto von deinem Gehalt bleibt, hängt von deiner Steuerklasse ab. Alle Angestellten werden in Steuerklassen eingruppiert. Diese Steuerklassen – eins bis sechs – bestimmen nicht deinen Steuersatz, sondern nur die Freibeträge, die bei dir angesetzt werden. Freibeträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Du zahlst Steuern nur auf den Teil deines Gehalts, der nach Abzug der Freibeträge übrig bleibt. Wie viele Steuern du insgesamt zahlst, hängt davon ab, wie viel Geld du einnimmst. Verdienst du deutlich mehr als dein Kollege, wird deine Steuerlast zunächst höher sein.

Steuerklasse I & II

Steuerklasse I ist die Steuerklasse für alle Singles: Menschen, die allein leben, getrennt von ihrem Partner, geschieden oder verwitwet sind. Hier wird der normale Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) angerechnet. Ein Single mit einem deutschen Durchschnittseinkommen von 50.239 Euro ohne weitere Einnahmen zahlt mit Steuerklasse I nur auf 38.143 Euro Lohnsteuer. Allerdings gehen vom Bruttoverdienst noch die Sozialabgaben ab


Durchschnittseinkommen: 50.239 Euro
Grundfreibetrag: 12.096 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 38.143 Euro

In Steuerklasse II werden alle Alleinerziehenden eingruppiert. Zum Grundfreibetrag kommt noch ein Entlastungsbetrag hinzu. Ein alleinerziehender Elternteil lebt mit keiner weiteren erwachsenen Person (ausgenommen erwachsene Kinder) in einer gemeinsamen Wohnung. Die Steuerklasse II muss alle zwei Jahre neu beantragt werden. Den Antrag für das folgende Jahr solltest du spätestens im November stellen. Erreicht ein Kind das 18. Lebensjahr, fällt es automatisch von der Steuerkarte seiner Eltern. Ohne Kind auf der Steuerkarte ist Steuerklasse II nicht möglich. Es ist jedoch sehr einfach, das Kind wieder auf die Lohnsteuerkarte zu setzen.

Dafür verwendest du den gleichen Antrag wie für die Steuerklasse II.


Durchschnittseinkommen: 50.239 Euro
Grundfreibetrag: 12.096 Euro
Entlastungsbetrag (Alleinerziehende 2025): 4.260 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 33.883 Euro

Steuerklasse III, IV und V

Die Steuerklassen III, IV und V sind für Verheiratete, die steuerlich zusammen veranlagt werden. Sie können sich für die Kombination Steuerklasse III und V entscheiden; diese beiden Steuerklassen gibt es nie allein. Was passiert, wenn sich ein Ehepartner – oder ein Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft – für Steuerklasse III entscheidet? Dann bekommt er die Freibeträge beider Partner gutgeschrieben. Die Steuerklasse V hat hingegen keinen Steuerfreibetrag mehr.

Verdienen beide Partner sehr unterschiedlich, kann der Besserverdienende die Steuerklasse III nehmen, während der andere Partner die Steuerklasse V wählt.


Durchschnittseinkommen (Partner 1): 40.000 Euro
Grundfreibetrag (Steuerklasse V): 0 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 40.000 Euro
Gesamtes zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro - 24.192 Euro = 75.808 Euro
Steuerlast pro Partner: (75.808 Euro / 2) = 37.904 Euro


Durchschnittseinkommen (Partner 2): 60.000 Euro
Grundfreibetrag (Steuerklasse III): 24.192 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 35.808 Euro
Gesamtes zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro - 24.192 Euro = 75.808 Euro
Steuerlast pro Partner: (75.808 Euro / 2) = 37.904 Euro


Die Tabelle zeigt, dass die Steuerklassen keinerlei Einfluss auf die Höhe der insgesamt zu zahlenden Steuer des Ehepaares haben. Die Liquidität während des Jahres verbessert sich mit den Steuerklassen III und V. Doch im Rahmen der Steuererklärung wird ein zuvor erhaltener Steuervorteil ausgeglichen, und ihr müsst möglicherweise deutlich Steuern nachzahlen.

Steuerklasse IV und VI mit Faktor

Wieso sparst du Steuern, wenn du verheiratet bist? Weil der besondere Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist. Wie wird das umgesetzt? Das Finanzamt behandelt Eheleute wie einen einzelnen Steuerzahler. Im Rahmen des Ehegattensplittings wird das zu versteuernde Einkommen zusammengerechnet, halbiert und entsprechend versteuert. Verdienen beide Ehepartner annähernd gleich, bietet sich für beide die Steuerklasse IV mit gleichen Freibeträgen an.


Durchschnittseinkommen (Partner 1): 50.000 Euro
Durchschnittseinkommen (Partner 2): 50.000 Euro
Gesamteinkommen: 100.000 Euro
Grundfreibetrag (Steuerklasse IV): 12.096 Euro x 2 = 24.192 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro - 24.192 Euro = 75.808 Euro
Steuerlast pro Partner: (75.808 Euro / 2) = 37.904 Euro


Wählt ihr beide Steuerklasse IV habt ihr monatlich nicht mehr netto, aber ihr müsst am Ende des Jahres keine Nachzahlung befürchten.


Steuerklasse IV mit Faktor

Da identische Einkommen nicht sehr häufig sind, könnt ihr das Faktorverfahren verwenden. Ihr habt monatlich etwas mehr netto, aber vermeidet hohe Nachzahlungen.


Durchschnittseinkommen (Partner 1): 40.000 Euro
Durchschnittseinkommen (Partner 2): 60.000 Euro
Gesamteinkommen: 100.000 Euro
Grundfreibetrag (Steuerklasse IV): 12.096 Euro x 2 = 24.192 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro - 24.192 Euro = 75.808 Euro
Angewendeter Faktor: 0,8
Steuerlast pro Partner: (75.808 Euro / 2) x 0,8 = 30.323,20 Euro


Habt ihr als Ehepaar keinerlei Sonderausgaben, die ihr geltend machen könnt, müsst ihr insgesamt 75.808 Euro Steuern zahlen.

Steuerklasse VI
Die Steuerklasse VI steht immer im Zusammenhang mit einer weiteren Steuerklasse. In Steuerklasse VI gibt es keinen Grundfreibetrag, keinen Arbeitnehmerpauschbetrag und keine Kinderfreibeträge. In diese Klasse werden alle Personen eingeteilt, die einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job haben und keiner Steuerklasse zugewiesen werden können. Ausnahmsweise wird sie dir zugeteilt, wenn du eine neue Stelle antrittst und dein Arbeitgeber versäumt, dem Finanzamt rechtzeitig deine Steuerklasse mitzuteilen. Hier empfiehlt sich immer eine Steuererklärung, um zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.

Selbständig & Fazit

Welche Steuerklasse hast du, wenn du selbstständig bist? Als selbstständiger Handwerker unterliegst du nicht der Lohnsteuer, sondern der Einkommensteuer. Das bedeutet, du zahlst keine Lohnsteuer und wirst dementsprechend in keine Lohnsteuerklasse eingestuft. Du bezahlst Einkommensteuer; dafür gibt es keine Klassen. Doch am Ende des Jahres musst du eine Einkommensteuererklärung machen. Daraus bemisst sich deine Steuerlast.

Fazit
Du siehst, die Wahl der richtigen Steuerklasse ist wichtig. Als Alleinerziehender bekommst du höhere Freibeträge. Als Ehepaar verdoppelt sich euer Grundfreibetrag und ihr könnt überlegen, eure Liquidität während des Jahres zu verbessern. Zu viel gezahlte Steuern – in Steuerklasse VI – kannst du versuchen, mit deiner Steuererklärung zurückzubekommen. Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Wahl der richtigen Steuerklasse.

Bitte beachte: Es handelt sich bei allen Berechnungen und Informationen um Beispiele. Sie ersetzen keinesfalls eine steuerliche Beratung. Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen Steuerberater.

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Häufige Fragen
& deren Antworten

Welche Steuerklasse ist für mich als Handwerker die beste Wahl?

Die optimale Steuerklasse hängt von deiner persönlichen Lebenssituation ab.

  • Single? Dann bist du in Steuerklasse I.
  • Alleinerziehend? Steuerklasse II bringt dir einen zusätzlichen Entlastungsbetrag.
  • Verheiratet? Ihr könnt zwischen Steuerklasse III/V (wenn ein Partner deutlich mehr verdient) oder IV/IV mit Faktor (wenn ihr ähnlich verdient) wählen.
  • Zusätzlicher Job? Dann wirst du mit deinem Zweitjob in Steuerklasse VI eingestuft.


Am besten lässt du deine aktuelle Situation von einem Steuerberater prüfen, um die optimale Wahl zu treffen.

Muss ich als selbstständiger Handwerker eine Steuerklasse wählen?

Nein, als Selbstständiger hast du keine Steuerklasse, weil du keine Lohnsteuer zahlst. Stattdessen unterliegst du der Einkommensteuer, die sich aus deinem Gewinn ergibt. Allerdings solltest du vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten, um eine hohe Nachzahlung am Jahresende zu vermeiden.

Wie kann ich meine Steuerklasse ändern, wenn ich heirate oder mich scheiden lasse?

Wenn du heiratest, wirst du automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Möchtest du stattdessen die Kombination III/V oder IV mit Faktor, musst du das beim Finanzamt beantragen. Nach einer Scheidung oder Trennung wirst du im Folgejahr automatisch in Steuerklasse I (bzw. Steuerklasse II, falls du alleinerziehend bist) umgestellt.

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