Wieso sparst du Steuern, wenn du verheiratet bist? Weil der besondere Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist. Wie wird das umgesetzt? Das Finanzamt behandelt Eheleute wie einen einzelnen Steuerzahler. Im Rahmen des Ehegattensplittings wird das zu versteuernde Einkommen zusammengerechnet, halbiert und entsprechend versteuert. Verdienen beide Ehepartner annähernd gleich, bietet sich für beide die Steuerklasse IV mit gleichen Freibeträgen an.
Durchschnittseinkommen (Partner 1): 50.000 Euro
Durchschnittseinkommen (Partner 2): 50.000 Euro
Gesamteinkommen: 100.000 Euro
Grundfreibetrag (Steuerklasse IV): 12.096 Euro x 2 = 24.192 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro - 24.192 Euro = 75.808 Euro
Steuerlast pro Partner: (75.808 Euro / 2) = 37.904 Euro
Wählt ihr beide Steuerklasse IV habt ihr monatlich nicht mehr netto, aber ihr müsst am Ende des Jahres keine Nachzahlung befürchten.
Steuerklasse IV mit Faktor
Da identische Einkommen nicht sehr häufig sind, könnt ihr das Faktorverfahren verwenden. Ihr habt monatlich etwas mehr netto, aber vermeidet hohe Nachzahlungen.
Durchschnittseinkommen (Partner 1): 40.000 Euro
Durchschnittseinkommen (Partner 2): 60.000 Euro
Gesamteinkommen: 100.000 Euro
Grundfreibetrag (Steuerklasse IV): 12.096 Euro x 2 = 24.192 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro - 24.192 Euro = 75.808 Euro
Angewendeter Faktor: 0,8
Steuerlast pro Partner: (75.808 Euro / 2) x 0,8 = 30.323,20 Euro
Habt ihr als Ehepaar keinerlei Sonderausgaben, die ihr geltend machen könnt, müsst ihr insgesamt 75.808 Euro Steuern zahlen.
Steuerklasse VI
Die Steuerklasse VI steht immer im Zusammenhang mit einer weiteren Steuerklasse. In Steuerklasse VI gibt es keinen Grundfreibetrag, keinen Arbeitnehmerpauschbetrag und keine Kinderfreibeträge. In diese Klasse werden alle Personen eingeteilt, die einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job haben und keiner Steuerklasse zugewiesen werden können. Ausnahmsweise wird sie dir zugeteilt, wenn du eine neue Stelle antrittst und dein Arbeitgeber versäumt, dem Finanzamt rechtzeitig deine Steuerklasse mitzuteilen. Hier empfiehlt sich immer eine Steuererklärung, um zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.