Familienvorteile für Handwerker: Diese Steuererleichterungen solltest du kennen

Familienvorteile für Handwerker: Diese Steuererleichterungen solltest du kennen
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Ja, ich möchte steuern sparen

Eine Steuererklärung auszufüllen und abzugeben, gehört für dich als Handwerker vermutlich zu den ungeliebten Beschäftigungen. Doch du kannst viel Geld vom Staat zurückbekommen. Wir haben neun Tipps für dich, die du ganz einfach in deiner nächsten Steuererklärung umsetzen kannst.

Kinderbetreuung & Kindergeld

Tipp 1: Kindergeld und -freibetrag
Alle Eltern bekommen vom Staat Kindergeld, jeweils 255 Euro monatlich pro Kind. Das Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse. Dafür brauchst du nur deine Steuer-ID und die Steuer-ID deiner Kinder. Wenn dir diese Nummern nicht vorliegen, dann erfragst du sie über das Kontaktformular des Bundeszentralamts für Steuern. Das Kindergeld landet direkt auf deinem Bankkonto. Je nach Einkommen kann es für dich günstiger sein, die steuerlichen Freibeträge für deine Kinder in Anspruch zu nehmen. Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2025 beträgt 3.336 Euro pro Elternteil, also insgesamt 6.672 Euro für beide Elternteile. Finanziell bemerkbar für die Familie machen sich die Freibeträge erst bei hohen Einkommen. Doch keine Sorge, das Finanzamt ermittelt für dich, welche Variante für dich günstiger ist. Du füllst lediglich in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage Kind aus.

Tipp 2: Kinderbetreuung
Kinderbetreuung in Deutschland ist teuer. Um diese Belastungen finanziell etwas abzufedern, kannst du Betreuungskosten in deiner Steuererklärung absetzen. Sie gehören zu den Sonderausgaben in der Anlage Kind. Damit sparst du Steuern, denn das Finanzamt akzeptiert bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten pro Jahr und Kind. Zwei Drittel dieser Ausgaben – also maximal 4.000 Euro – kannst du absetzen. Achtung, nur die Kosten für die Betreuung des Kindes wie Kindergarten, Kita, Hort oder Tagesmutter sind absetzbar, nicht aber Zusatzausgaben wie die Verpflegung. Keine Betreuungskosten sind „Unterrichtskosten für die Vermittlung besonderer Tätigkeiten“ wie der Musik- oder Zeichenunterricht. Auch sportliche Aktivitäten und andere Freizeitbeschäftigungen fallen nicht unter Betreuungskosten. Das Kind darf nicht älter als 14 Jahre sein.

Arbeitgeber & Fahrtkosten

Tipp 3: Der Arbeitgeber
Steuerlich günstig ist es für dich auch, wenn dein Arbeitgeber die Betreuungskosten deines nicht schulpflichtigen Kindes teilweise oder ganz übernimmt. Diese Beträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zusätzlich zu deinem Gehalt. Das Geld landet ohne Abzüge auf deinem Konto, einen Höchstbetrag gibt es nicht. Es handelt sich ausdrücklich um einen Zusatzbeitrag, eine Umwandlung von ohnehin geschuldetem Arbeitslohn ist nicht möglich.

Tipp 4: Fahrtkosten Großeltern
Sogar den Fahrtkostenersatz für die Großeltern kannst du als Kinderbetreuungskosten – Sonderausgabe Anlage Kind – steuerlich geltend machen. Entweder reichst du die tatsächlich angefallenen Kosten für die Fahrten ein oder du nutzt eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Im Laufe eines Jahres kann sich ein beachtlicher Betrag aufsummieren. Wichtig: Zwischen euch – den Eltern und den Großeltern – muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Das Finanzamt benötigt einen klaren Überblick über die regelmäßige Betreuung und die Anzahl der Fahrten. Den entsprechenden Betrag bitte mit einem klaren Verwendungszweck überweisen oder bar gegen Quittung aushändigen.

Schulgeld & Ausbildung

Tipp 5: Schulgeld
Rund zehn Prozent der Eltern in Deutschland schicken ihr Kind auf eine Privatschule. Das Schulgeld kannst du in gewissem Umfang steuerlich geltend machen, bis zu 30 Prozent der Kosten sind absetzbar. Allerdings setzt das Finanzamt pro Kind und Jahr Grenzen. Du kannst maximal 5.000 Euro absetzen, das entspricht einem jährlichen Schulgeld von 16.667 Euro.

Tipp 6: Ausbildung
Kosten für die erste Ausbildung oder das Erststudium der Kinder gelten als Sonderausgaben. Dazu zählen etwa Studiengebühren oder Lernmittel. Eine weitere steuerliche Erleichterung für dich als Handwerker mit Familie ist der Ausbildungsfreibetrag. Wohnt dein volljähriges Kind auswärts und befindet sich in einer Berufsausbildung? Dann steht dir ein Ausbildungsfreibetrag von aktuell 1.200 Euro zu. Dasselbe gilt für eine schulische Ausbildung. Voraussetzung ist, dass weiterhin Kindergeld für das Kind bezogen wird.

Alleinerziehende & Eltern

Tipp 7: Versicherungsbeiträge
Die meisten Eltern versichern ihre Kinder in der eigenen Krankenversicherung. Die Beiträge, die ihr für eure Kinder zahlt, könnt ihr steuerlich geltend machen. Tragt sie bei der Steuererklärung einfach in die Anlage Kind ein. Ist ein Kind direkt Versicherungsnehmer, sind die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung Sonderausgaben. Vorausgesetzt, du hast Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, und das Kind ist unterhaltsberechtigt. Auch dürfen die Beträge nur entweder in deiner Steuererklärung oder in der Steuererklärung deines Kindes auftauchen.

Tipp 8: Alleinerziehende
Alleinerziehende haben einiges zu schultern, daher gibt es einen Entlastungsbetrag von derzeit 4.260 Euro. Er wird direkt von deinen Einkünften abgerechnet, damit sinkt deine Steuerbelastung. Um diesen Betrag in Anspruch zu nehmen, brauchst du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Außerdem darfst du nicht in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft zusammen mit einer anderen volljährigen Person leben. Eine Ausnahme sind deine volljährigen Kinder.

Tipp 9: Unterstützung der eigenen Eltern
Zur Familie zählen nicht nur Kinder, sondern auch die eigenen Eltern. Sie wohnen teilweise vielleicht sogar im Ausland und du unterstützt sie freiwillig mit Geldleistungen. Kannst du diese Beiträge von der Steuer absetzen? Ja, unter Umständen ist das möglich.

• Die jährliche Höchstgrenze beträgt aktuell 9.408 Euro.

• Gelder, die die Eltern selbst beziehen (Renten, staatliche Leistungen), werden ab einem jährlichen Betrag von 624 Euro angerechnet.

• Leben die Eltern im eigenen Haushalt, entfällt die Begrenzung auf 9.408 Euro jährlich. Einkünfte der Eltern werden dennoch angerechnet.

• Die Zahlungen sind nur für Unterhaltskosten wie Miete, Essen, Kleidung gedacht.

• Unabhängig von der genannten Höchstgrenze kannst du zusätzlich gezahlte Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls absetzen.

• Die Eltern müssen bedürftig sein und selbst kein Vermögen von über 15.500 Euro besitzen. Ein eigengenutztes Haus oder Grundstück wird nicht angerechnet.

• Wohnen die Eltern im Ausland, wird der Lebensstandard des jeweiligen Landes berücksichtigt, und vielleicht ist nur ein Teil des Freibetrags von 9.408 Euro absetzbar.

Fazit
Steuererklärungen sind mit Aufwand verbunden, aber es lohnt sich. Bitte beachte, dass du immer eine Rechnung brauchst und einen Zahlungsbeleg, um deine Ausgaben problemlos geltend zu machen. Zahlst du bar, dann lass dir unbedingt eine ordnungsgemäße Quittung ausstellen.

Bitte beachte: Alle Informationen und Berechnungen dienen als Beispiele und sind keinesfalls als steuerliche Beratung zu verstehen. Für eine individuelle steuerliche Beratung wende dich bitte an deinen Steuerberater

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Häufige Fragen
& deren Antworten

Was ist steuerlich günstiger: Kindergeld oder der Kinderfreibetrag?

Das hängt von deinem Einkommen ab. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für dich vorteilhafter ist. Familien mit niedrigeren bis mittleren Einkommen profitieren in der Regel vom Kindergeld, während sich der Kinderfreibetrag erst bei höheren Einkommen steuerlich stärker auswirkt.

Kann ich die Unterstützung meiner Eltern steuerlich geltend machen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Du kannst bis zu 9.408 Euro pro Jahr als Unterhaltskosten für deine Eltern absetzen, wenn diese bedürftig sind und kein nennenswertes Vermögen besitzen. Einkommen der Eltern wird jedoch angerechnet. Lebt ein Elternteil im Ausland, kann der steuerlich anrechenbare Betrag je nach Lebensstandard des Landes angepasst werden.

Welche Versicherungsbeiträge für meine Kinder kann ich steuerlich geltend machen?

Du kannst Beiträge zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung absetzen, sofern du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Diese Kosten können entweder in deiner Steuererklärung oder in der deines Kindes auftauchen, aber nicht in beiden.

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