Kinderbetreuung & Kindergeld
Tipp 1: Kindergeld und -freibetrag
Alle Eltern bekommen vom Staat Kindergeld, jeweils 255 Euro monatlich pro Kind. Das Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse. Dafür brauchst du nur deine Steuer-ID und die Steuer-ID deiner Kinder. Wenn dir diese Nummern nicht vorliegen, dann erfragst du sie über das Kontaktformular des Bundeszentralamts für Steuern. Das Kindergeld landet direkt auf deinem Bankkonto. Je nach Einkommen kann es für dich günstiger sein, die steuerlichen Freibeträge für deine Kinder in Anspruch zu nehmen. Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2025 beträgt 3.336 Euro pro Elternteil, also insgesamt 6.672 Euro für beide Elternteile. Finanziell bemerkbar für die Familie machen sich die Freibeträge erst bei hohen Einkommen. Doch keine Sorge, das Finanzamt ermittelt für dich, welche Variante für dich günstiger ist. Du füllst lediglich in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage Kind aus.
Tipp 2: Kinderbetreuung
Kinderbetreuung in Deutschland ist teuer. Um diese Belastungen finanziell etwas abzufedern, kannst du Betreuungskosten in deiner Steuererklärung absetzen. Sie gehören zu den Sonderausgaben in der Anlage Kind. Damit sparst du Steuern, denn das Finanzamt akzeptiert bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten pro Jahr und Kind. Zwei Drittel dieser Ausgaben – also maximal 4.000 Euro – kannst du absetzen. Achtung, nur die Kosten für die Betreuung des Kindes wie Kindergarten, Kita, Hort oder Tagesmutter sind absetzbar, nicht aber Zusatzausgaben wie die Verpflegung. Keine Betreuungskosten sind „Unterrichtskosten für die Vermittlung besonderer Tätigkeiten“ wie der Musik- oder Zeichenunterricht. Auch sportliche Aktivitäten und andere Freizeitbeschäftigungen fallen nicht unter Betreuungskosten. Das Kind darf nicht älter als 14 Jahre sein.